Sie haben bereits einen Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung abgeschlossen?

Hier erfahren Sie, ob Sie Ihre Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen müssen.

Wer braucht eine Anerkennung?

Brauche ich eine Anerkennung? Je nach Herkunftsland und Berufsfeld kann eine Anerkennung Ihres Berufsabschlusses erforderlich sein. Nähere Informationen dazu finden Sie unten.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen

In Deutschland können Sie nur in reglementierten Berufen arbeiten, wenn Sie bestimmte Qualifikationen haben. Das gilt für viele Berufe im Gesundheitswesen, in der Rechtsberatung, im öffentlichen Schuldienst und im Ingenieurwesen. Auch für bestimmte Handwerksmeister, die einen Betrieb führen, gibt es Vorschriften.

Wenn Sie in einem dieser reglementierten Berufe arbeiten wollen, benötigen Sie unabhängig von Ihrem Herkunftsland immer die offizielle Anerkennungsbescheinigung für Ihre ausländischen Berufsqualifikationen. Bei reglementierten Berufen wird die Entscheidung über die amtliche Anerkennung in der Regel im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Berufszulassung getroffen.

Ob Ihr Beruf reglementiert ist, können Sie mit dem Anerkennungsfinder auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" herausfinden. Wichtig ist jedoch: Auch wenn Ihr Abschluss nicht als gleichwertig mit einer Ausbildung in Deutschland anerkannt werden muss, ist es empfehlenswert, ihn von den Anerkennungsbehörden prüfen zu lassen.

Reglementierte Berufe erfordern eine offizielle Anerkennung

Nicht reglementierte Berufe können eine offizielle Anerkennung erfordern

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Dazu gehören Berufe, die einen Abschluss im dualen Ausbildungssystem voraussetzen, und viele Berufe, die einen Hochschulabschluss erfordern. Um in Deutschland z. B. als Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker arbeiten zu können, ist eine Anerkennung der ausländischen Abschlüsse nicht erforderlich.

Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder die Vergleichbarkeit eines Hochschulabschlusses ist in der Regel Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für Drittstaatsangehörige (d. h. für Länder außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz).

Für Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf führen - wie z. B. Biologe, Physiker oder Linguist - gibt es kein Anerkennungsverfahren wie für reglementierte Berufe oder Abschlüsse im Rahmen der dualen Berufsausbildung.

Personen aus einem Drittstaat mit solchen Hochschulabschlüssen müssen nachweisen, dass ihre ausländischen Studienabschlüsse in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet hierzu weitere Informationen. Die von den Anerkennungsbehörden ausgestellten Dokumente, die zur Nutzung des Abschlusses berechtigen (z.B. Ingenieurwesen), sind eine wichtige Stütze bei der Lebens- und Berufsbilanz.

Im Anerkennungsverfahren wird festgestellt, ob Ihre Qualifikationen mit den beruflichen Standards in Deutschland vergleichbar sind.

Wie funktioniert die Anerkennung?

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens prüft die zuständige deutsche Behörde, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation einer deutschen gleichwertig ist oder ob es Unterschiede gibt. Das Verfahren wird auch "Gleichwertigkeitsprüfung" genannt. Wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben, prüft die Behörde diese (in der Regel) innerhalb von drei bis vier Monaten. Genaue Angaben zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland".

Anerkennungsverfahren

Ihr ausländischer Berufsabschluss wird anerkannt, sofern er einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Werden bei der Gleichwertigkeitsprüfung erhebliche Unterschiede festgestellt, ist die Art des Berufs ausschlaggebend:


Bei nicht reglementierten Berufen wird der Berufsabschluss teilweise anerkannt, wenn bestimmte Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Sie erhalten einen Beurteilungsbescheid, der Sie über die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf informiert. In der Regel können Sie Qualifikationen zum Ausgleich der wesentlichen Unterschiede durch Nachschulungen erwerben. Anschließend können Sie einen Folgeantrag auf vollständige Anerkennung stellen.

Bei reglementierten Berufen entscheidet die zuständige Behörde, welche Anpassungslehrgänge Sie absolvieren müssen, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Der erfolgreiche Abschluss des Anpassungslehrgangs führt zur Bestätigung der Gleichwertigkeit. Danach werden weitere Kriterien für die Zulassung zum Beruf geprüft. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird in einem Anerkennungsbescheid bekannt gegeben.

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, muss Ihr Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt sein. Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten wollen, aus einem Drittstaat kommen und einen Berufsabschluss (Berufsausbildung) haben, brauchen Sie ebenfalls eine "volle" Anerkennung. Nur dann können Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel als qualifizierte Fachkraft erhalten.

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen und bei der Gleichwertigkeitsprüfung wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, können Sie einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung von Berufsqualifikationen erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen reglementierten oder nicht reglementierten Beruf handelt. Damit können Sie nach Deutschland einreisen, um ein Anpassungslehrgang zu absolvieren oder eine Auffrischungsschulung zu machen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Visum zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen".

Auch für EU-, EWR- und Schweizer Bürger kann die Anerkennung nützlich sein. Sie kann bei der Bewerbung um eine Stelle, beim Stellenwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen von Vorteil sein. Mit der Anerkennungsurkunde in deutscher Sprache können Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse von international qualifizierten Fachkräften sofort anerkennen.

Recomendaciones

Ergebnis des Anerkennungsverfahrens

Wenn Ihnen noch einige Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen, können Sie Ihre Ausbildung in Deutschland mit einer so genannten Anpassungsqualifizierung fortsetzen.Der Inhalt dieser Qualifizierungsmaßnahme kann sehr unterschiedlich sein, je nach Beruf und Kenntnisstand.

Denkbar ist zum Beispiel, dass Sie berufsbezogenes Deutsch lernen oder dass Sie Ihre fachlichen oder theoretischen Kenntnisse erweitern. Wenn Sie Ihren Kurs erfolgreich abschließen, können Sie Ihren Berufsabschluss als gleichwertig anerkennen lassen und in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten.

Anpassungsqualifikation

Die Vergleichbarkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das Ihren ausländischen Bildungsabschluss beschreibt und angibt, mit welchem Niveau des deutschen Bildungsabschlusses Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Die Einzelbescheinigung kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden. Eine individuelle Vergleichbarkeitsbescheinigung sollten Sie beantragen, wenn Ihre Hochschule in der anabin-Datenbank als "H+" gelistet ist, Ihr spezieller Abschluss aber nicht aufgeführt ist.

Eine individuelle Vergleichbarkeitsbescheinigung kann sinnvoll sein. Sie ist von Vorteil, wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, die Stelle wechseln oder ein Gehalt aushandeln wollen. Mit einer Erklärung in deutscher Sprache kann der Arbeitgeber den ausländischen Hochschulabschluss besser einordnen. Die Vergleichbarkeitsbescheinigung kann auch bei der Beantragung eines Visums verwendet werden.

Erklärung zur Vergleichbarkeit

Kosten des Anerkennungsverfahrens

Das Anerkennungsverfahren kann je nach Einzelfall bis zu 600 € oder mehr kosten. Beispiele für zusätzliche Kosten, die für ein Anerkennungsverfahren anfallen können, sind Gebühren für Dokumente, Übersetzungen und Beglaubigungen, Reisekosten und möglicherweise Gebühren für Anpassungsprogramme oder Auffrischungskurse, falls erforderlich. In jedem Fall können Sie auch für eine finanzielle Unterstützung dieser Kosten in Betracht kommen.

Bei www.protegeme.net bieten wir Ihnen den Service, die Anerkennung ausländischer akademischer Qualifikationen zu bearbeiten. Wir wickeln das Verfahren von Anfang an bis zur schlüsselfertigen Übergabe ab. Nutzen Sie unser Kontaktformular.