Integrationskurse sind in Deutschland offizielle Sprachkurse und Orientierungskurse. Die deutsche Sprache gilt als grundlegende Basis für die Integration, deshalb sind Deutschkurse mit Integration eine gute Möglichkeit, mehr über die deutsche Gesellschaft zu erfahren.
In den Integrationskursen werden Alltagsthemen wie Arbeit und Beruf, Einkaufen, Fernsehen oder Kindererziehung behandelt. Die Teilnehmer lernen auch, wie man mit Ämtern umgeht, wie man E-Mails oder Briefe schreibt und wie man sich bei Vorstellungsgesprächen richtig verhält.
Sie erfahren etwas über Kultur und Politik, das Zusammenleben in Deutschland und die Werte, auf denen die deutsche Gesellschaft beruht. Der Orientierungskurs umfasst in der Regel 100 Unterrichtsstunden, der Sprachkurs 600 Unterrichtsstunden. Spezielle Kurse werden u. a. für Frauen, Eltern oder Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahre angeboten. Am Ende eines jeden Kurses legen alle Teilnehmer eine Abschlussprüfung ab.
Integrationskurse
Integrationskurse richten sich an alle, die neu in Deutschland sind und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um die Anforderungen des Alltags zu bewältigen. Ob Sie einen Kurs frei besuchen können oder ob der Kurs für Sie verpflichtend ist, hängt von Ihrem Herkunftsland und Ihren Deutschkenntnissen ab. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Regeln für die Teilnahme zusammengestellt:
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger: können Sie kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie Deutsch lernen oder Ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, sofern ein Platz frei ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, an einem solchen Kurs teilzunehmen.
Auch Nicht-EU-Bürger: können an diesen Kursen teilnehmen. Wenn Ihre Deutschkenntnisse noch nicht besonders gut sind, müssen Sie eventuell ebenfalls teilnehmen. Wenn Sie berufstätig sind und keine Zeit haben, einen Kurs in Voll- oder Teilzeit zu besuchen, können Sie von der Teilnahme an dem Kurs befreit werden. Bei der Erteilung Ihres Aufenthaltstitels teilt Ihnen die Ausländerbehörde mit, ob Sie zur Teilnahme an einem Kurs berechtigt oder verpflichtet sind.
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Integrationskurse werden von mehr als 1.300 örtlichen Sprachschulen angeboten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Ausländerbehörde, die Ihnen einen "Berechtigungsschein" (Erlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs) ausstellt. EU-Bürger können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen.
Wie finde ich einen Integrationskurs?
Danach sollten Sie sich einen Kursträger suchen. Die Ausländerbehörde oder die Migrationsberatungsstelle können Ihnen dabei helfen. Sehr einfach ist auch die Suche im Online-Informationssystem NAvI des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wenn Sie einen Kursanbieter in Ihrer Nähe gefunden haben, gehen Sie zum Büro des Anbieters oder rufen Sie dort an. Der Kursträger hilft Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Integrationskurses und teilt Ihnen mit, wann der Kurs beginnen wird.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird Ihnen ein "Integrationskurs-Zertifikat" ausgestellt. Wenn Sie die Abschlussprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme in den Kurs bestehen, wird Ihnen die Hälfte der Kursgebühr erstattet.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Kosten finden Sie hier.
Bei protegeme.net erhalten Sie umfassende Unterstützung bei der Kurssuche, bei Übersetzungen und bei der Abwicklung des Schriftverkehrs in deutscher Sprache. Bitte nutzen Sie unser "Kontakt"-Formular und wir helfen Ihnen gerne weiter.