Die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist ein rechtliches Dokument, das Ausländern das Recht gibt, sich für einen bestimmten Zeitraum legal im Land aufzuhalten und dort zu leben.
Die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wird von den Einwanderungsbehörden ausgestellt und unterliegt dem Aufenthaltsgesetz. Dieses Dokument ist notwendig, damit Ausländer für einen längeren Zeitraum im Land bleiben können, sei es aus beruflichen, Studien-, Familienzusammenführungs- oder anderen spezifischen Gründen. Hier sind die wichtigsten Merkmale aufgeführt:
Dauer und Verlängerung: Die Aufenthaltserlaubnis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer, die je nach Kategorie und Zweck des Aufenthalts variieren kann. Normalerweise werden Aufenthaltserlaubnisse für ein bis drei Jahre ausgestellt. Wenn das Ablaufdatum näher rückt, ist es erforderlich, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, um weiterhin legal im Land leben zu können.
Aufenthaltserlaubnis in Deutschland/ Visumarten
Spezieller Zweck: Die Aufenthaltserlaubnis wird für einen bestimmten Zweck ausgestellt, z. B. Arbeit, Studium, Forschung und andere. Für jede Kategorie gelten besondere Anforderungen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um den Aufenthaltstitel zu erhalten und zu behalten.
Beschränkungen und Rechte: Der Aufenthaltstitel kann mit bestimmten Einschränkungen und Bedingungen verbunden sein. So kann es den Inhabern der Aufenthaltserlaubnis beispielsweise untersagt sein, in bestimmten Berufen zu arbeiten, den Arbeitgeber ohne vorherige Benachrichtigung der Behörden zu wechseln oder in einer bestimmten Stadt oder einem bestimmten Staat zu wohnen. Der Aufenthaltstitel gewährt jedoch auch Rechte und Vorteile, wie den Zugang zu Gesundheitsdiensten, Bildung und Sozialschutz.
Der Ausweis ist er in Deutschland ein offizielles Identifikationsdokument und muss vom Inhaber immer mitgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie ihn bei sich tragen, um Ihren legalen Aufenthaltsstatus im Land nachzuweisen. Um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten, muss in der Regel ein Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören ein gültiger Reisepass, der Nachweis einer Krankenversicherung, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie weitere spezifische Dokumente, je nach Art der beantragten Erlaubnis. Hinzu kommt eine persönliche Anhörung in den Einwanderungsbehörden oder im Konsulat Ihres Herkunftslandes.
Es ist wichtig zu bedenken, dass die Anforderungen und Merkmale der Aufenthaltsgenehmigung je nach individueller Situation und besonderen Umständen variieren können. Es ist daher ratsam, offizielle Quellen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu konsultieren oder eine spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um aktuelle und genaue Informationen über den Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten.
Aufenthaltstitel: Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird in Form einer Plastikkarte ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) und Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Damit verfügt der eAT auch über eine Online-Identifizierungsfunktion, die eine einfache und schnelle Nutzung von Behördendiensten und kommerziellen Online-Diensten über das Internet ermöglicht. Die Art des Visums, das Ihnen erteilt wird, ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt, den Sie nach Ihrer Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde (Bamf) beantragen müssen. Klicken Sie auf den obigen Link, um mehr darüber zu erfahren.
Brauche ich ein Visum?
Brauche ich ein Visum? Finden Sie heraus, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen!
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten? Was sind die Visabestimmungen für den Besuch einer Hochschule oder eine Berufsausbildung? Dies sind nur einige der Fragen, die sich Menschen stellen, die einen Arbeitsaufenthalt in Deutschland in Erwägung ziehen und ihre nächste berufliche Veränderung planen. Kurz gesagt: Welches Visum für Sie das richtige ist, hängt von Ihrem Herkunftsland und Ihrer beruflichen Qualifikation ab. Im Folgenden wird erläutert, welche Arten von Visa Sie beantragen können, um den für Sie passenden Aufenthaltstitel zu erhalten.
Bürger der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) sind freizügigkeitsberechtigt und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen für die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis.
Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten)
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie müssen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen können. Staatsangehörige dieser Länder können sich direkt an ihre "örtliche Ausländerbehörde" wenden, und zwar auch dann, wenn sie bereits in Deutschland leben. Wer kurz nach der Einreise nach Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchte, dem wird empfohlen, das entsprechende Visum vor der Einreise zu beantragen.
Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise nach Deutschland einen Visumantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat stellen.
Wenn Sie Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten, um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können.
Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte
Anforderungen
Ihr Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, z. B. im Gesundheitswesen, brauchen Sie eine Erlaubnis zur Berufsausübung. Wie das Anerkennungsverfahren funktioniert, erfahren Sie im Abschnitt Anerkennung von Qualifikationen.
Wenn Sie bereits ein konkretes Arbeitsangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland haben, ist es wichtig, dass Ihr anerkannter Abschluss Sie zur Ausübung dieser Tätigkeit berechtigt. Das bedeutet, dass Sie in verwandten Berufen arbeiten können.
Wenn Sie über 45 Jahre alt sind und zum ersten Mal nach Deutschland kommen, müssen Sie für die Tätigkeit, die Sie in Deutschland ausüben wollen, ein Mindestbruttojahresgehalt von mindestens 48.180 € (im Jahr 2023) verdienen oder eine entsprechende Altersvorsorge nachweisen.
Das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit wird für eine Dauer von höchstens vier Jahren ausgestellt. Ist der Arbeitsvertrag für einen kürzeren Zeitraum gültig, wird die Aufenthaltserlaubnis für diesen Zeitraum erteilt.
Nach vier Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung kann Ihnen unter bestimmten Umständen auf Antrag eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dabei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der bei Erfüllung bestimmter zusätzlicher Voraussetzungen auf Ihre Familie ausgedehnt werden kann.
Wie sind die Zukunftsaussichten für dieses Arbeitsvisum?
Die Blaue Karte EU (Artikel 18b, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes) ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für ausländisches wissenschaftliches Personal, das in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben möchte.
Erforderliche Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU:
Sie müssen über einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse finden Sie im Abschnitt Anerkennung von Abschlüssen.
Sie müssen ein konkretes Arbeitsangebot von einem Unternehmen in Deutschland vorweisen können.
Die Arbeitsstelle muss Ihrer Qualifikation (Hochschulabschluss) entsprechen.
Blaue Karte
Welche Perspektiven bietet die Blaue Karte EU?
Mit diesem Arbeitsplatz in Deutschland müssen Sie ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 58.400 € (im Jahr 2023) erzielen. Für Stellen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Humanmedizin gilt ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 45.552 € (im Jahr 2023), und die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss ihre Zustimmung zur Anstellung geben.
Die Blaue Karte EU wird für die gleiche Dauer wie der Arbeitsvertrag plus drei zusätzliche Monate ausgestellt, mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von vier Jahren. Bei Erfüllung der erforderlichen Bedingungen kann diese Dauer verlängert werden. Wenn Sie in den ersten beiden Jahren Ihrer Anstellung Ihre Arbeitsstelle wechseln möchten, müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde einholen.
Nach 33 Monaten können Inhaber einer Blauen Karte EU eine Erlaubnis zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wenn die betreffende Person vor Ablauf dieser Frist nachweist, dass sie die erforderlichen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) besitzt, kann die Erlaubnis zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis nach 21 Monaten erteilt werden.
Möchten Sie mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, ist dies möglich. Weitere Informationen und erforderliche Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt Leben in Deutschland.
Empfehlung: Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU? Keine Sorge! Sie können ein Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte gemäß Artikel 18b, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragen. Unsere Berater werden Sie bei Ihrem Antragsverfahren unterstützen.
IT-Professionals können zwischen drei Arten von Visa wählen:
Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte (qualifiziertes Personal gemäß § 18a oder § 18b, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes)
Anforderungen:
Eine anerkannte Qualifikation in Deutschland (Hochschulabschluss oder berufliche Qualifikation).
Ein Arbeitsangebot in Deutschland, das Ihren Qualifikationen entspricht.
Personen über 45 Jahre: Bruttojahreseinkommen von mindestens 48.180 Euro (im Jahr 2023) oder eine entsprechende Rente.
Blaue Karte EU (Artikel 18b, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Anforderungen:
Ein äquivalenter oder anerkannter Hochschulabschluss in Deutschland.
Ein Arbeitsangebot in Deutschland, das Ihren Qualifikationen entspricht.
Bruttojahreseinkommen von mindestens 45.552 Euro (im Jahr 2023).
Aufenthaltstitel für andere Arten von Arbeitsplätzen (§ 19c, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Beschäftigungsverordnung für nicht ansässige ausländische Arbeitnehmer)
Anforderungen:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Sektor in den letzten 7 Jahren.
Nachweis angemessener theoretischer Kenntnisse in Form von Schulungen und Prüfungen.
Ein spezifisches Arbeitsangebot im IT-Sektor mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 52.560 Euro (im Jahr 2023).
Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (GER). Der Nachweis der Kompetenz kann in Einzelfällen entfallen, wenn die Arbeitssprache nicht Deutsch ist.
Visum für Fachleute
im IT-Bereich
Die IT-Branche ist eine der wichtigsten in Deutschland. Als IT-Experte geben wir Ihnen Informationen über Ihre Möglichkeiten, in Deutschland Fuß zu fassen.
In Deutschland wurden attraktive Möglichkeiten entwickelt, um ein Arbeitsvisum für qualifizierte IT-Spezialisten aus Ländern außerhalb der EU und der EFTA (Drittstaaten) zu erhalten.
Die am besten geeignete Option für Sie hängt von Ihren Qualifikationen und dem Arbeitsangebot ab, das Sie in Deutschland erhalten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Visum für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Haben Sie keine Anerkennung Ihrer Qualifikationen erhalten? Mit einem Anerkennungsvisum können Sie nach Deutschland reisen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
Wenn Sie die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation beantragt haben und die Anerkennungsstelle in Deutschland Ihnen mitgeteilt hat, dass Ihnen die notwendigen Qualifikationen für eine vollständige Anerkennung fehlen, können Sie in Deutschland Qualifizierungsprogramme absolvieren, um die fehlenden theoretischen oder praktischen Fähigkeiten zu erlangen. Dies kann beispielsweise eine betriebliche Ausbildung, berufliche Weiterbildungsangebote, Vorbereitungskurse oder spezielle Deutschkurse für einen bestimmten Beruf umfassen. Um an einem solchen Programm teilzunehmen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen (siehe § 16d des Aufenthaltsgesetzes).
Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen, um ein Visum zur Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen zu erhalten?
Die zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland muss in einem Anerkennungsbescheid feststellen, dass Ihnen immer noch theoretische und/oder praktische Fähigkeiten fehlen, um die vollständige Anerkennung Ihrer Qualifikationen zu erhalten.
Sie haben sich erfolgreich für die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme eingeschrieben. Wenn es sich um einen hauptsächlich praktischen Kurs in einem Unternehmen handelt, muss das Unternehmen in einem Fortbildungsplan darlegen, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite zu beheben.
Darüber hinaus muss der Fortbildungsplan angeben, welches Gehalt das Unternehmen während dieser praktischen Ausbildung zahlen wird, und die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss ihre Zustimmung zu dieser Qualifizierungsmaßnahme erteilen.
In der Regel müssen Sie auf diesem Weg Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) vorweisen.
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts gesichert ist. Als Nachweis dafür können Sie ein Sperrkonto vorlegen (in der Regel mit mindestens 1027 Euro monatlich, Betrag gültig für das Jahr 2023) oder eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Wenn Sie beabsichtigen, in einem nicht regulierten Beruf zu arbeiten, haben Sie eine zusätzliche Option: Sie können die festgestellten Defizite auch durch die Ausübung einer Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft in Ihrem angestrebten Beruf ausgleichen (siehe § 16d, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes). In diesem Fall gelten zusätzliche Anforderungen:
Sie müssen ein konkretes Arbeitsangebot haben. Die Anerkennungsbehörde muss in Ihrem Anerkennungszertifikat festgestellt haben, dass Ihnen praktische Fähigkeiten fehlen, um die volle Anerkennung zu erlangen.
Es muss ein Fortbildungsplan vorgelegt werden, der angibt, wie die wesentlichen Unterschiede zum erwarteten Berufsniveau ausgeglichen werden sollen. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss sich im Arbeitsvertrag verpflichten, die berufliche Anerkennung während Ihres Aufenthalts in Deutschland zu ermöglichen.
Wenn Sie weitere Informationen zum Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen benötigen, finden Sie diese im Abschnitt Anerkennung von Abschlüssen.
Wenn Sie neben der Teilnahme an Qualifizierungskursen auch arbeiten möchten, ist dies ebenfalls möglich: Sie sind berechtigt, eine selbständige wirtschaftliche Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 10 Stunden pro Woche auszuüben.
Wenn die bezahlte Tätigkeit, die Sie ausüben, mit dem Berufsfeld zusammenhängt, in dem Sie eine anerkannte berufliche Qualifikation anstreben, und Sie ein konkretes Arbeitsangebot haben, um später in diesem Bereich zu arbeiten, können Sie diese Tätigkeit ohne zeitliche Einschränkung ausüben. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Beschäftigung genehmigen.
Optionen nach erfolgreichem Abschluss der Berufsbildungsmaßnahme
Haben Sie erfolgreich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und die volle Anerkennung erhalten?
In diesem Fall können Sie ein weiteres Jahr in Deutschland bleiben, um eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden, die Ihrer anerkannten beruflichen Qualifikation entspricht. Dafür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (siehe § 20 Absatz 3 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes). Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen. Während dieser Zeit können Sie jede Art von Beschäftigung ausüben.
Haben Sie eine Arbeitsstelle, einen Studien- oder Ausbildungsplatz gefunden, der Ihrer Qualifikation entspricht und auf den Sie sich später bewerben können?
In diesem Fall können Sie direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und im Land bleiben, ohne es verlassen zu müssen. Sie können eine der folgenden Aufenthaltstitel erhalten:
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte.
Blaue Karte EU.
Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer beruflichen Qualifizierung.
Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke.
Wie sind die Aussichten auf ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?
Nach Ihrer Einreise ins Land wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 18 Monaten erteilt, damit Sie Ihre ausländische berufliche Qualifikation anerkennen lassen oder zusätzliche Qualifizierungskurse absolvieren können. In bestimmten Fällen kann sie um höchstens sechs Monate verlängert werden, beispielsweise wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen oder die Ausstellung des Zertifikats verzögert wurde.
Wenn Sie neben den Qualifizierungskursen auch arbeiten möchten, ist das ebenfalls möglich: Sie dürfen eine wirtschaftliche Nebentätigkeit ausüben, die nicht Teil der Qualifizierungsmaßnahme ist, für insgesamt bis zu 10 Stunden pro Woche. Wenn die bezahlte Tätigkeit, die Sie ausüben, mit dem Arbeitsbereich zusammenhängt, in dem Sie später eine anerkannte berufliche Qualifikation erwerben möchten, und Sie ein konkretes Arbeitsangebot für diesen Bereich haben, können Sie diese Tätigkeit ohne zeitliche Beschränkung ausüben. In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Beschäftigung genehmigen.
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für Arbeitsuchende?
Visum für Arbeitssuchende Beschäftigung
Die Jobsuche aus dem Ausland gestaltet sich schwierig?
Mit dem Visum für Arbeitsuchende nach § 20 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verbessern Sie Ihre Chancen, mit Arbeitgebern in Deutschland in Kontakt zu treten und einen Arbeitsplatz zu finden, der Ihren Qualifikationen entspricht.
Sie müssen einen beruflichen oder akademischen Abschluss nachweisen können
Ihr Abschluss muss in Deutschland anerkannt werden oder mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar sein. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf, z. B. im Gesundheitswesen, arbeiten wollen, müssen Sie im Besitz einer Berufsausübungserlaubnis sein. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie im Abschnitt "Anerkennung von Qualifikationen".
Wenn Sie eine Berufsausbildung haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die für die Ausübung der gewünschten Tätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. In der Regel ist dafür das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erforderlich.
Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gesichert ist, da Sie in dieser Zeit keiner bezahlten Arbeit nachgehen können. Als Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt gedeckt ist, können Sie zum Beispiel ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
Wie sind die Aussichten auf ein Visum für Arbeitssuchende?
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche kann für höchstens sechs Monate erteilt werden.
Visum zur Absolvierung einer Berufsausbildung
Sie möchten in Deutschland eine Berufsausbildung machen?
Dafür gibt es ein spezielles Visumantragsverfahren.
Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Möglichkeiten und bereitet Sie optimal auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.
Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine Berufsausbildung an einer Berufsschule oder in einem Betrieb zu machen.
In beiden Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erforderlich sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Visum für den Abschluss einer Berufsausbildung zu erhalten?
Sie müssen nachweisen können, dass Sie einen Ausbildungsplatz an einer Berufsschule oder in einem Betrieb in Deutschland erhalten haben.
Sie müssen über die für diese qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen. In der Regel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und Telc-Test erforderlich. Diese Voraussetzung gilt, wenn Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits von der Bildungseinrichtung überprüft wurden oder wenn Sie keinen vorbereitenden Deutschkurs besuchen.
Ihre Lebenshaltungskosten müssen für die Dauer Ihres Aufenthalts gedeckt sein. In der Regel müssen Sie nachweisen, dass Sie über mindestens 903 Euro pro Monat (Jahr 2023) verfügen. Bei einer schulischen Berufsausbildung kann der Nachweis durch die Eröffnung eines Sperrkontos oder die Vorlage einer Verpflichtungserklärung erbracht werden. Bei einer Berufsausbildung in einem Betrieb kann Ihr Gehalt als Nachweis gelten. Liegt Ihre Ausbildungsvergütung unter dem geforderten Betrag, können Sie die Differenz auch durch Vorlage eines Sperrkontos oder einer Verpflichtungserklärung ausgleichen.
Wenn Sie eine Ausbildung in einem Betrieb machen wollen, muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrem Antrag auf ein Visum zustimmen. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob Sie unter den gleichen Bedingungen wie Auszubildende in Deutschland beschäftigt werden. Dies ist ein verwaltungsinterner Vorgang, für den Sie nichts tun müssen. Außerdem wird geprüft, ob es bevorzugte Bewerber aus Deutschland oder der EU gibt, die sich auf diesen Ausbildungsplatz beworben haben (Vorrangprüfung).
Welche Perspektiven bietet das Visum für die Absolvierung einer Berufsausbildung?
Für eine Berufsausbildung an einer Berufsschule oder in einem Betrieb wird eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der gewünschten Berufsausbildung erteilt. Eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland dauert in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Abschluss einer Berufsausbildung können Sie unabhängig von Ihrer Berufsausbildung eine bezahlte Nebentätigkeit von maximal 10 Stunden pro Woche ausüben.
Visum zum Studium
Was sind die Voraussetzungen für um ein Visum für ein Studium zu erhalten?
Deutschland zieht jedes Jahr viele internationale Studierende an, weil es ein breites Angebot an Studienprogrammen und niedrige Studiengebühren gibt. Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie ein Studentenvisum beantragen können.
Möchten Sie in Deutschland studieren? Ein deutscher Abschluss öffnet viele Türen. Es gibt ein großes Angebot an internationalen Studiengängen und die Gebühren sind niedrig. Dafür ist ein Visum für ein Studium in Deutschland eine gute Option. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Buchstabe b des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG ist möglich.
Sie gilt auch für studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprachkurse, den Besuch von Studienkollegs oder ähnlichen Einrichtungen oder ein Promotionsstudium im Rahmen eines Vollzeitstudiums an einer deutschen Hochschule.
Sie wurden an einer offiziell anerkannten Hochschule in Deutschland zugelassen. Wie Sie sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben, erfahren Sie unter Studieren in Deutschland.
Sie können einen Sekundarschulabschluss nachweisen, der Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt, oder den Nachweis eines anerkannten Hochschulabschlusses.
Sie können Ihre Lebenshaltungskosten für die Dauer Ihres Studiums decken. Dies kann durch ein Sperrkonto (mit mindestens 11.208 € pro Jahr ab 2023), ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung geschehen.
Je nach den Zulassungsbedingungen für Ihren Studiengang müssen Sie der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat möglicherweise einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse vorlegen. Wenn Sie aufgefordert werden, Ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen, müssen Sie in der Regel mindestens das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) haben.
Bleiben Sie in Deutschland nach
Ihrem Studienabschluss
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland durch die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsuchende nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG verlängern. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie eine qualifizierte Beschäftigung suchen, dürfen Sie jede Arbeit ausüben. Sobald Sie ein Arbeitsplatzangebot erhalten haben, können Sie die Umwandlung Ihrer Studienaufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte oder eine Blaue Karte EU beantragen.
Welche Möglichkeiten bietet das Visum
zu studieren?
Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium kann für mindestens ein Jahr und höchstens zwei Jahre erteilt werden. Wenn Sie Ihren Abschluss nicht innerhalb dieses Zeitraums erlangt haben, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Während des Studiums können Sie 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten und eine studentische Tätigkeit ausüben.
Ein Unternehmen gründen
Sie möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen?
Hier finden Sie die notwendigen Informationen für Ihren Visumsantrag.
Mit einem Visum zur Selbstständigkeit können Sie Ihr Gründungsvorhaben in Deutschland realisieren. Je nachdem, ob Sie ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler arbeiten wollen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG erhalten.
Visum für selbständige
Arbeit
Die Voraussetzungen für diese Art von Visum sind:
· Es muss ein wirtschaftliches Interesse oder eine regionale Nachfrage für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bestehen.
· Es ist zu erwarten, dass Ihr Unternehmen einen positiven Effekt auf die Wirtschaft hat.
· Sie können die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee mit eigenem Kapital oder durch eine Kreditzusage finanzieren.
· Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, kann dieses Visum nur erteilt werden, wenn Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen können.
Wenn Sie sich in einem der freien Berufe selbstständig machen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige nach § 21 Abs. 5 AufenthG erhalten. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
· Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung Ihrer Vorhaben verfügen.
· Sie haben die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit erworben.
· Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, müssen Sie eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen.
Freiberufler
Welche Möglichkeiten bietet das Visum für eine selbständige Tätigkeit?
Zunächst wird ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie die Lebenshaltungskosten für sich und Ihre Familie decken können, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums für den Spracherwerb?
Visum für den Spracherwerb
Möchten Sie vor Ort Deutsch lernen?
Es gibt die Möglichkeit, ein Visum für den Spracherwerb zu erhalten.
Sie können Deutschkurse im Ausland, aber auch in Deutschland besuchen. Mit einem Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - ist die Einreise und der Aufenthalt zu diesem Zweck möglich.
Deutsch lernen in Deutschland ist eine hervorragende Möglichkeit, in die Kultur und Sprache dieses Landes einzutauchen. Darüber hinaus haben Sie durch ein Studium in Deutschland die Möglichkeit, Ihre Deutschkenntnisse in einem authentischen Umfeld mit Muttersprachlern zu verbessern. Es gibt ein breites Angebot an Kursen und Programmen in verschiedenen Städten in Deutschland, von intensiven Sommerkursen bis hin zu Langzeitstudienprogrammen an Universitäten.
Sie sind zu einem Deutsch-Intensivkurs zugelassen worden. Ein Deutsch-Intensivkurs ist im Allgemeinen ein Kurs, in dem täglich mindestens 18 Stunden pro Woche Deutsch unterrichtet wird. Abend- oder Wochenendkurse sind nicht ausreichend.
Sie können Ihren Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthaltes bestreiten. Dies kann durch ein gesperrtes Bankkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden.
Welche Möglichkeiten bietet ein Visum für den Spracherwerb?
Das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb wird für die Dauer des Sprachkurses und für höchstens 12 Monate erteilt. Während dieser Zeit dürfen Sie keine Beschäftigung aufnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums erfüllt werden?
Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU
Sie studieren außerhalb der EU und möchten im Rahmen eines Praktikums Arbeitserfahrung in Deutschland sammeln? Dann ist das Visum für ein studienbezogenes EU-Praktikum das Richtige für Sie.
Mit einem Visum für ein akademisches Praktikum nach § 16e Aufenthaltsgesetz - AufenthG können Sie den Arbeitsalltag in Deutschland kennenlernen, Berufserfahrung sammeln und Kontakte zu potenziellen zukünftigen Arbeitgebern knüpfen.
Sie können eine Praktikumsvereinbarung mit einer Einrichtung in Deutschland vorweisen.
Sie sind derzeit an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert oder haben Ihren Abschluss nicht länger als zwei Jahre vor dem erfolgreichen Abschluss des Visumantrags erworben.
Das Praktikum entspricht Ihrem Studiengang.
Die Institution sich schriftlich verpflichtet, Ihre Lebenshaltungs- und Reisekosten in Ihrem Heimatland zu übernehmen, die sonst aus öffentlichen Mitteln bestritten werden müssten. Diese Verpflichtung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.
Welche Möglichkeiten bietet ein Visum für ein studienbezogenes Praktikum in der EU?
Für ein akademisches Praktikum wird ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Praktikums und für höchstens sechs Monate erteilt.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt eines Forschungsvisums?
Visum für Forschung
Möchten Sie an der dynamischen Welt der Forschung in Deutschland teilhaben?
Dann ist ein Forschungsvisum wahrscheinlich genau das, was Sie brauchen.
Wenn Sie in Deutschland als Forscher arbeiten möchten, müssen Sie ein Forschungsvisum nach §18d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen.
Sie haben einen Unterbringungsvertrag oder einen Arbeitsvertrag mit einem Forschungsinstitut in Deutschland abgeschlossen.
Das Forschungsinstitut verpflichtet sich schriftlich, die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und die Rückreise in Ihr Heimatland zu übernehmen, die sonst aus öffentlichen Mitteln bestritten werden müssten. Diese Verpflichtung gilt bis 6 Monate nach Beendigung der Forschungsstelle. Diese Klausel gilt nicht, wenn Ihre Forschungsstelle hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.
Sie gelten als "Forscher", wenn Sie mindestens einen Doktortitel oder einen entsprechenden Hochschulabschluss haben, der den Zugang zu Promotionsprogrammen ermöglicht (Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2016/801).
Welche Möglichkeiten bietet das Forschungsvisum?
Die Aufenthaltserlaubnis oder das Visum zu Forschungszwecken wird für mindestens ein Jahr erteilt und bietet Ihnen viele Vorteile:
Mit diesem Aufenthaltstitel können Sie an dem in Ihrem Arbeitsvertrag genannten Forschungsinstitut arbeiten oder eine Lehrtätigkeit aufnehmen.
Es ist möglich, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, solange Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können in anderen EU-Staaten (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks) für einen begrenzten Zeitraum forschen und lehren.
Nach vier Jahren können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Allerdings müssen Sie die Voraussetzungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Nach Beendigung Ihrer Forschungstätigkeit haben Sie bis zu neun Monate Zeit, eine andere Stelle in Deutschland zu finden, die Ihren Qualifikationen entspricht. Danach müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsuchende nach § 20 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG beantragen.
Andere Arten von Visum
Neben der Aufnahme einer Beschäftigung, eines Studiums oder des Erlernens einer Sprache gibt es weitere Gründe, ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu beantragen. Für bestimmte Berufsgruppen sind besondere Einreise- und Beschäftigungsregelungen zu beachten. Im Folgenden werden zwei Fälle beschrieben, die im deutschen Recht geregelt sind.
Besondere Regelung für Berufskraftfahrer
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Berufskraftfahrer arbeiten zu können?
· Sie müssen den erforderlichen EU- oder EWR-Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E oder DE besitzen.
Sie müssen Ihre ursprüngliche (beschleunigte) EU- oder EWR-Qualifikation zum Führen bestimmter Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern oder Personen nachweisen können.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen, können Sie im Bereich der Güter- oder Personenbeförderung arbeiten.
Dies ist auch ohne formale Ausbildung möglich.
Als Berufskraftfahrer/in für Lkw oder Busse haben Sie gute Chancen, in Deutschland einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Sind Sie an einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer in Deutschland interessiert?
Welcher Aufenthaltstitel ist für Drittstaatsangehörige erforderlich?
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzen, aber dennoch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie als Berufskraftfahrer arbeiten, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für diese Tätigkeit zugestimmt hat (§ 24a Abs. 1 der Ausländerbeschäftigungsverordnung (BeschV)). Die Vorrangprüfung wird ebenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens durchgeführt.
Wann ist die Einreise zur Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen erlaubt?
Wenn Sie weder den erforderlichen EU/EWR-Führerschein noch die (beschleunigte) EU/EWR-Grundqualifikation besitzen, können Sie beides durch die erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland erwerben. Innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise müssen Sie Ihren Drittstaatenführerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Dazu müssen Sie in der Regel sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung ablegen. Wenn Sie an den Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und Ihren Führerschein umschreiben lassen, können Sie von einem Unternehmen beschäftigt werden. Ihre Beschäftigung wird von der BA genehmigt, wenn die folgenden, in § 24a Abs. 2 der Ausländerbeschäftigungsverordnung (BeschV) geforderten Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie haben einen Arbeitsvertrag, der Sie verpflichtet, an den Verfahren zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation und des deutschen Führerscheins zusammen mit Ihrer Beschäftigung bei dem Unternehmen teilzunehmen. Während dieser Zeit dürfen Sie nicht als Berufskraftfahrer arbeiten.
Die Arbeitsbedingungen während der Qualifizierungsmaßnahmen sind so gestaltet, dass Sie innerhalb von 15 Monaten den deutschen Führerschein und die Grundqualifikation erwerben können.
Nach der Erteilung des EU- oder EWR-Führerscheins und der Grundqualifikation haben Sie ein konkretes Arbeitsangebot für eine Beschäftigung im Bereich des Güterverkehrs (LKW-Fahrer) oder im Bereich der Personenbeförderung mit Bussen (Busfahrer) bei demselben Arbeitgeber.
Sie sind bereits im Besitz eines ausländischen Führerscheins als Berufskraftfahrer in Ihrem Heimatland.
Wenn Sie die Grundqualifikation bereits während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz erworben haben und die Qualifikation noch gültig ist, können Sie ausnahmsweise auch einreisen, wenn Sie keinen EU-/EWR-Führerschein besitzen. In diesem Fall müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise in Deutschland umschreiben lassen. Für diese Umschreibung müssen Sie in der Regel eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen. Welche Unterlagen für das Visumverfahren in einem solchen Fall erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen konsularischen Vertretung oder Auslandsvertretung.
Wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, müssen Sie für eine Tätigkeit in Deutschland ein bestimmtes Bruttojahresgehalt beziehen oder eine ausreichende, vorher erworbene Altersvorsorge nachweisen können. Im Jahr 2023 liegt dieses Mindestgehalt bei 48.180 Euro.
Bei einer Beschäftigung im Bereich Kultur und Unterhaltung, die länger als 90 Tage dauert, wird wie folgt verfahren:
Als Künstler beantragen Sie ein Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft im Ausland.
Es wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Im Falle der Zustimmung der BA kann das Visum erteilt werden.
Besondere Regeln für Künstler
Möchten Sie als selbständiger oder freischaffender Künstler in Deutschland arbeiten?
Finden Sie heraus, welche Visabestimmungen für Ihre Situation gelten.Der deutsche Arbeitsmarkt ist auch für Künstler aus dem Ausland offen.
Beschäftigung als Künstler
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer deutschen Botschaft im Ausland. Bei einer vorübergehenden abhängigen Beschäftigung kann es Ausnahmen geben. Liegen die Voraussetzungen vor, prüfen die deutschen Auslandsvertretungen, ob die Beschäftigung zustimmungspflichtig ist oder nicht:
· Der Berufstätige ist im Rahmen von Aufführungen, Musik und Festivals von künstlerischem Wert unter Beibehaltung seines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland tätig, wobei die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb von 12 Monaten nicht überschreitet;
· Der Berufsangehörige tritt täglich an bis zu 15 Tagen pro Jahr auf.
Selbstständige Tätigkeiten
Ausländische Künstler, die einen längeren Besuch (mehr als 90 Tage) zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit planen, benötigen in der Regel ein Visum zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. In Deutschland muss dieses Visum anschließend in einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit umgewandelt werden. Dieser Aufenthaltstitel ist erforderlich:
den Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts und
die Zustimmung der BA.
Der Beruf des Künstlers gilt als freier Beruf. Einige dieser selbständigen Berufe können in Deutschland ausgeübt werden, ohne die genannten Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, steuerlichen Fragen und Rechtsformen der Freiberufler finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg.
Diese Informationen gelten in ganz Deutschland. Ausnahmen können bei vorübergehender Beschäftigung gelten. Wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die deutsche Auslandsvertretung, ob die Beschäftigung genehmigungspflichtig ist oder nicht:
Der Berufstätige ist im Rahmen von Aufführungen, Musik und Festivals von künstlerischem Wert tätig und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, wobei die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb von 12 Monaten nicht überschreitet;
Der Berufsangehörige tritt täglich an bis zu 15 Tagen pro Jahr auf.
Ausübende Künstler, Kulturschaffende und Kreative sowie alle, die in Deutschland arbeiten möchten, finden Antworten auf ihre Fragen zur internationalen Mobilität unter www.touring-artists.info.
Die oben genannten Informationen bieten eine Reihe von Visamöglichkeiten für verschiedene Arten von Berufstätigen. PROTEGEME bietet Informationen und Beratung im Einzelfall. Besuchen Sie unseren Kontaktbereich und wir werden Ihre Fragen beantworten.